Frankreichs E-Invoicing-Gnadenfrist: Viermonatiges Toleranzfenster bis Dezember 2026
Frankreichs Unternehmen haben bis Ende Dezember 2026 Zeit, um sich für eine zertifizierte E-Rechnungsplattform zu registrieren, ohne Strafen zu riskieren. Die Toleranzfrist gilt jedoch nur für Unternehmen, die nachweisen können, dass sie sich bemühen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.