EUDR-Zertifikatscodes und Zollangaben: Belgische Leitlinien für die Umsetzung
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Unternehmen in der EU spezifische TARIC-Zertifikatscodes und Zollangabenelemente nutzen, um die Verordnung (EU) 2023/1115 zur Bekämpfung von Entwaldung (EUDR) einzuhalten. Die belgische Finanzverwaltung hat am 8. Oktober 2026 detaillierte technische Richtlinien veröffentlicht, die erstmals konkrete Vorgaben für die Zollmeldung im Rahmen der EUDR enthalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die belgische Finanzverwaltung hat am 8. Oktober 2026 detaillierte Leitlinien zur Umsetzung der EUDR-Zollmeldung veröffentlicht.
- Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2026 spezifische TARIC-Codes und Zollangabenelemente nutzen.
- Standardisierte Referenznummernformate gelten für bestimmte Zertifikatstypen.
- Nicht-Einhaltung kann zu Verzögerungen, Strafen und Einfuhrbeschränkungen führen.
- Die Leitlinien sind rein technischer Natur; keine gesetzlichen Änderungen oder Verzögerungen wurden berichtet.
Kontext
Die EU Deforestation Regulation (EUDR) trat im Juni 2023 in Kraft und soll sicherstellen, dass bestimmte Waren nicht in der EU verkauft werden dürfen, wenn sie mit Entwaldung oder Walddegradation in Verbindung stehen. Die nun veröffentlichten belgischen Leitlinien spezifizieren die technischen Anforderungen für die Zollanmeldung, die ab dem 30. Dezember 2026 verpflichtend sind.
Spezifische TARIC-Codes und Zollangabenelemente
Die belgischen Richtlinien definieren zwei Kategorien von TARIC-Zertifikatscodes, die in verschiedenen Zollangabenelementen zu deklarieren sind:
C-Typ Codes (5 Stück):
- C716, C717, C718, C720, und C725
- Diese müssen in Zollangabenelement 1203002000 deklariert werden.
- Die dazugehörigen Dokumentenreferenznummern sind in Element 1203001000 einzutragen.
Y-Typ Codes (10 Stück):
- Y129, Y132, Y133, Y141, Y142, Y187, Y188, Y190, Y191, und Y196
- Diese müssen in Zollangabenelement 1204002000 gemeldet werden.
Standardisierte Referenznummernformate
Die Leitlinien legen auch standardisierte konventionelle Referenznummernformate für bestimmte Zertifikatstypen fest:
- TARIC-Code C718: Die konventionelle Sorgfaltserklärung-Referenznummer muss als '99EU9999999999' in Element 1203001000 gemeldet werden.
- TARIC-Codes C720 oder C725: Unternehmen, die eine konventionelle Sorgfaltserklärung-Referenznummer melden möchten, müssen '22EU2222222222' in Element 1203001000 verwenden.
Auswirkungen auf Unternehmen und Zollagenten
Die neuen Vorschriften sind für Importeure und Zollagenten direkt umsetzbar. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Systeme und Prozesse die neuen Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen.
Praktische Umsetzung
Unternehmen sollten ihre internen Prozesse und Systeme überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die neuen TARIC-Codes und Zollangabenelemente korrekt nutzen können. Dies umfasst die Anpassung von Software, Schulungen für Mitarbeiter und die Überprüfung der Dokumentation.
Risiken und Compliance
Nicht-Einhaltung kann zu Verzögerungen bei der Zollabwicklung, Strafen und dem Risiko führen, dass Waren nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen und ihre Dokumentation entsprechend aktualisieren.
Ausblick
Die belgischen Leitlinien sind rein prozedural und technischer Natur. Es wurden keine gesetzlichen Änderungen oder Verzögerungen der EUDR-Meldung berichtet. Unternehmen sollten weiterhin die Entwicklungen verfolgen und sicherstellen, dass sie alle technischen Anforderungen rechtzeitig erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
- Welche TARIC-Codes müssen in Zollangabenelement 1203002000 gemeldet werden?
- Die C-Typ Codes (C716, C717, C718, C720, und C725) müssen in Zollangabenelement 1203002000 deklariert werden.
- Wo finden Unternehmen die standardisierten Referenznummernformate für bestimmte Zertifikatstypen?
- Die belgischen Leitlinien spezifizieren standardisierte konventionelle Referenznummernformate für bestimmte Zertifikatstypen, wie z.B. '99EU9999999999' für TARIC-Code C718.
- Ab wann sind die neuen Vorschriften verpflichtend?
- Die neuen Vorschriften gelten ab dem 30. Dezember 2026, dem Datum, an dem die EUDR-Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen und Händler in Kraft treten.
- Was passiert, wenn Unternehmen die neuen Anforderungen nicht erfüllen?
- Nicht-Einhaltung kann zu Verzögerungen bei der Zollabwicklung, Strafen und dem Risiko führen, dass Waren nicht in die EU eingeführt werden dürfen.
- Gibt es gesetzliche Änderungen oder Verzögerungen der EUDR-Meldung?
- Nein, die belgischen Leitlinien sind rein prozedural und technischer Natur. Es wurden keine gesetzlichen Änderungen oder Verzögerungen der EUDR-Meldung berichtet.