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Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen einführen, was es zu einem der ersten EU-Länder macht, das strukturierte E-Rechnungen außerhalb des öffentlichen Auftragswesens vorschreibt. Die Maßnahme basiert auf dem Programmgesetz vom 27. Dezember 2021, das den belgischen Mehrwertsteuercode entsprechend anpasste.
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Belgien führt verpflichtende B2B-E-Rechnung ab 2026 ein

Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen einführen, was es zu einem der ersten EU-Länder macht, das strukturierte E-Rechnungen außerhalb des öffentlichen Auftragswesens vorschreibt. Die Maßnahme basiert auf dem Programmgesetz vom 27. Dezember 2021, das den belgischen Mehrwertsteuercode entsprechend anpasste.

Technische und rechtliche Grundlagen

Die belgische Steuerbehörde (FPS Finance / SPF Finances) hat den Peppol BIS Billing 3.0 als verpflichtendes Format festgelegt, während das Peppol-Netzwerk als primäre Austauschinfrastruktur dient. Diese Entscheidung stützt sich auf die bestehende Infrastruktur, die seit 2019 für die verpflichtende E-Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor genutzt wird. Die Mercurius-Plattform, betrieben von Digitaal Vlaanderen, fungiert als zentraler Zugangspunkt für die öffentlichen Behörden und bildet die Grundlage für das B2B-Architekturmodell.

Umfang und Ausnahmen

Die Verpflichtung gilt für alle belgischen Mehrwertsteuer-registrierten Unternehmen, einschließlich ausländischer Unternehmen mit belgischer Mehrwertsteuerregis. Die ursprünglichen Pläne für eine schrittweise Einführung wurden zugunsten eines umfassenden Starts ab 2026 verworfen. Kleinunternehmen und KMUs stehen im Mittelpunkt der Vorbereitungsgespräche, wobei die belgische Regierung und Febelfin Adoptionswerkzeuge fördern.

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