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Seit Dezember 2022 ist das ViDA (VAT in the Digital Age) Paket der Europäischen Kommission in Kraft, das eine tiefgreifende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems einleitet. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für den B2B-Geschäftsverkehr innerhalb der EU markiert einen Wendepunkt in der digitalen Steuererhebung. Doch was bedeutet diese Entwicklung für Unternehmen und Steuerbehörden?
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E-Rechnung in der EU: ViDA und die Zukunft des digitalen Steuermanagements

Seit Dezember 2022 ist das ViDA (VAT in the Digital Age) Paket der Europäischen Kommission in Kraft, das eine tiefgreifende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems einleitet. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für den B2B-Geschäftsverkehr innerhalb der EU markiert einen Wendepunkt in der digitalen Steuererhebung. Doch was bedeutet diese Entwicklung für Unternehmen und Steuerbehörden?

Die ViDA-Verordnung: Kernbestimmungen

Das ViDA-Paket, das im November 2024 politisch beschlossen wurde, sieht vor, dass ab 2030 Intra-EU-B2B-Transaktionen verpflichtend strukturierte E-Rechnungen und digitale Meldepflichten vorliegen müssen. Diese sind auf dem EN 16931-Standard basiert, der einen einheitlichen Rahmen für elektronische Rechnungen in der EU schafft. Ab 2025 dürfen die Mitgliedstaaten nationale E-Rechnungsvorschriften ohne vorherige EU-Genehmigung einführen, was eine Beschleunigung der Digitalisierung des Steuermanagements erwarten lässt.

Ein zentrales Ziel von ViDA ist die Verringerung der Mehreinnahmenlücke (VAT gap) in der EU, die 2021 bei 61 Milliarden Euro lag. Durch die Einführung von E-Rechnungen und digitalen Meldepflichten sollen Steuerverschiebungen und Betrug reduziert werden.

E-Rechnungspflichten in EU-Mitgliedstaaten

Mehrere EU-Länder haben bereits vor der Umsetzung von ViDA nationale E-Rechnungsvorschriften eingeführt. Italien war Vorreiter mit seinem obligatorischen B2B-E-Rechnungssystem "Sistema di Interscambio" (SdI), das seit Januar 2019 in Betrieb ist. Frankreich plant eine schrittweise Einführung der E-Rechnungsverpflichtung für B2B-Transaktionen, die bis September 2026 vollständig umgesetzt sein soll. Deutschland wird ab Januar 2025 die Pflicht zur Annahme strukturierter E-Rechnungen (EN 16931-konform) für B2B-Transaktionen einführen, wobei die Verpflichtung zur Ausstellung ab 2027/2028 schrittweise eingeführt wird. Rumänien hat mit seinem "e-Factura"-System seit Januar 2024 eine E-Rechnungsverpflichtung für B2B-Transaktionen eingeführt.

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