Skip to content

EncryptInvoice News

Neueste

Einblicke zu E-Rechnung, Compliance und Wachstum.

Die elektronische Rechnungspflicht in Frankreich, die am 1. September 2026 in Kraft tritt, wirft spezifische Fragen für Wohnungsvermieter auf. Entscheidend ist dabei der Status der Umsatzsteuerregistrierung und nicht lediglich die Tatsache, dass Rechnungen ausgestellt werden.

Elektronische Rechnungspflicht für französische Wohnungsvermieter

Die elektronische Rechnungspflicht in Frankreich tritt am 1. September 2026 in Kraft. Für Wohnungsvermieter ist entscheidend, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind. Vermieter von ungemöbligten oder einfach möblierten Wohnungen ohne Zusatzleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit und nicht betroffen.

2 Min. Lesezeit
Seit dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können, während große und mittlere Unternehmen zusätzlich E-Rechnungen ausstellen müssen. Diese Verpflichtung wirft eine bislang wenig beachtete Frage auf: Wie vereinbaren sich die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten bestimmter Berufsgruppen mit den Transparenzanforderungen der E-Rechnungsverordnung?

Berufsgeheimnis Unter Der Französischen E-Rechnungsverordnung

Ab September 2026 müssen alle französischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Dies führt zu Spannungen zwischen verpflichtenden E-Rechnungskanälen und Berufsgeheimnissen von Steuerberatern und Anwälten. Derzeit gibt es keine klare rechtliche Lösung für diesen Konflikt.

2 Min. Lesezeit
Mit weniger als 48 Stunden bis zum Inkrafttreten der E-Invoicing-Pflicht am 1. September 2026 müssen sich alle Unternehmen in Frankreich – einschließlich Hörgerätezentren und Audioprothesen-Händler – auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorbereiten. Besonders kritisch ist dabei die Kompatibilität zwischen den genehmigten Plattformen (PDP) und den zentralen Zahlungssystemen, da Inkompatibilitäten direkten Einfluss auf den Cashflow haben können.

E-Invoicing-Pflicht in Frankreich: Spezifische Auswirkungen auf Audioprothesen- und Hörgeräte-Händler

Mit weniger als 48 Stunden bis zum Inkrafttreten der E-Invoicing-Pflicht am 1. September 2026 müssen sich alle Unternehmen in Frankreich – einschließlich Hörgerätezentren und Audioprothesen-Händler – auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung vorbereiten. Die Kompatibilität zwischen genehmigten Plattformen und zentralen Zahlungssystemen ist besonders kritisch.

2 Min. Lesezeit
Ab Juli 2026 gilt die E-Rechnungsverpflichtung des UAE-Ministeriums für Finanzen, und das Ökosystem der akkreditierten Dienstleister (ASP) erweitert sich. Tally Solutions ist nun offiziell als vollständig akkreditierter ASP unter dem E-Rechnungsrahmen des UAE-Ministeriums für Finanzen gelistet, was eine wichtige Meilenstein für die Integration von Anbietern innerhalb des Schemas darstellt.

Tally Solutions als akkreditierter Anbieter für E-Rechnungen im UAE-Mandat

Tally Solutions ist nun offiziell als vollständig akkreditierter ASP (Accredited Service Provider) unter dem E-Rechnungsrahmen des UAE-Ministeriums für Finanzen gelistet. TallyPrime-Nutzer können E-Rechnungen direkt in der Software erstellen, und Tally übernimmt die Generierungskosten für berechtigte TSS-Abonnenten, was SMEs erhebliche Kostenersparnisse bietet.

3 Min. Lesezeit