Elektronische Rechnungspflicht für französische Wohnungsvermieter
Die elektronische Rechnungspflicht in Frankreich tritt am 1. September 2026 in Kraft. Für Wohnungsvermieter ist entscheidend, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind. Vermieter von ungemöbligten oder einfach möblierten Wohnungen ohne Zusatzleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit und nicht betroffen.