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Französische E-Invoicing-Verpflichtung: Übergangsregelungen für Unternehmen ohne zugelassene Empfangsplattform

Ab dem 1. September 2026 gilt in Frankreich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing). Unternehmen, die noch keine zugelassene Empfangsplattform (PDP oder öffentlicher Rechnungsportal) nutzen, dürfen traditionelle Rechnungswege weiter einsetzen, müssen aber aktiv an der Umsetzung arbeiten.

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Ab dem 1. September 2026 gilt in Frankreich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing). Unternehmen, die noch keine zugelassene Empfangsplattform (PDP oder öffentlicher Rechnungsportal) nutzen, dürfen traditionelle Rechnungswege weiter einsetzen, müssen aber aktiv an der Umsetzung arbeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen dürfen traditionelle Rechnungswege weiterhin nutzen, wenn sie aktiv an der Implementierung einer zugelassenen Plattform arbeiten.
  • Die Dokumentation des Onboarding-Prozesses ist entscheidend, um von den Übergangsregelungen zu profitieren.
  • Die regulatorische Toleranz gilt nicht für anhaltende Nicht-Compliance oder die vorsätzliche Ablehnung der Teilnahme am Reformprozess.
  • Die kommenden Monate werden zeigen, wie viele Unternehmen die Frist zur Implementierung der E-Invoicing-Lösung nutzen.
  • Offene Fragen betreffen insbesondere die genaue Definition von "aktiver Remediation" sowie mögliche Sanktionen für Unternehmen, die die Übergangsfrist nicht nutzen.

Kontext

Die französische E-Invoicing-Reform, die am 1. September 2026 in Kraft tritt, erfordert von allen betroffenen Unternehmen die Fähigkeit, Rechnungen über eine zugelassene Plattform zu empfangen. Das Netzwerk der zugelassenen Empfangsplattformen ist bereits operational. Eine zentrale Frage bleibt jedoch: Was passiert, wenn ein Unternehmen zum Stichtag noch nicht mit einer solchen Plattform verbunden ist?

Regulorische Leitlinien bestätigen, dass Unternehmen in diesem Fall traditionelle Rechnungswege wie PDFs, E-Mails und Papier weiterhin nutzen dürfen. Allerdings gilt dies nur unter der Bedingung, dass aktiv an einer Lösung gearbeitet wird.

Funktionierende Übergangsregelungen für traditionelle Kanäle

Temporäre Lücken bei der Nutzung einer zugelassenen Empfangsplattform verpflichten Unternehmen nicht dazu, eingehende Rechnungen abzulehnen oder Lieferantenbezahlungen auszusetzen. Traditionelle Rechnungswege bleiben während der Übergangsphase weiterhin funktionsfähig.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Lieferketten und Zahlungsflüsse nicht aufgrund von Compliance-Lücken unterbrochen werden. Unternehmen dürfen weiterhin Rechnungen in herkömmlicher Form erhalten und verarbeiten, solange sie nachweisen können, dass sie aktiv an der Implementierung einer zugelassenen Lösung arbeiten.

Aktive Remediation ist Pflicht

Die Toleranz gegenüber traditionellen Rechnungswegen ist an Bedingungen geknüpft. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie aktiv an der Compliance arbeiten.

Dies umfasst drei zentrale Schritte:

  1. Auswahl einer complianten Lösung,
  2. Überprüfung, dass die gewählte Lösung Zugang zu einer zugelassenen Plattform bietet,
  3. Dokumentation der Onboarding-Schritte mit der Plattform.

Eine passive Nicht-Compliance oder die Weigerung, sich an den Reformprozess zu beteiligen, wird nicht durch die Übergangsregelungen gedeckt.

Regulatorische Haltung: Pädagogisch, aber nicht unbeliebt

Die französischen Steuerbehörden haben angekündigt, während der Einführungphase einen pädagogischen Ansatz zu verfolgen. Unternehmen, die nachweislich an technischen Compliance-Lösungen arbeiten, werden nicht sanktioniert.

Diese Toleranz hat jedoch klare Grenzen: Sie gilt nicht für anhaltende Nicht-Compliance oder die vorsätzliche Ablehnung der Teilnahme am Reformprozess. Die Beweispflicht liegt beim Unternehmen, das nachweisen muss, dass es aktiv an der Lösung arbeitet.

Auswirkungen für die Praxis

Die wichtigsten praktischen Konsequenzen sind:

  • Unternehmen können weiterhin traditionelle Rechnungswege nutzen, solange sie nachweisen, dass sie aktiv an der Implementierung einer zugelassenen Lösung arbeiten.
  • Die Dokumentation des Onboarding-Prozesses ist entscheidend, um von den Übergangsregelungen zu profitieren.
  • Eine passive Nicht-Compliance oder die Weigerung, sich an den Reformprozess zu beteiligen, wird nicht toleriert.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Die kommenden Monate werden zeigen, wie viele Unternehmen die Frist zur Implementierung der E-Invoicing-Lösung nutzen. Offene Fragen betreffen insbesondere die genaue Definition von "aktiver Remediation" sowie mögliche Sanktionen für Unternehmen, die die Übergangsfrist nicht nutzen.

Ein weiterer Fokus liegt auf der interoperabilität zwischen verschiedenen Plattformen und der Integration in bestehende ERP-Systeme. Unternehmen sollten diese Entwicklungen genau beobachten, um rechtzeitig reagieren zu können.

Häufig gestellte Fragen

Welche traditionellen Rechnungswege bleiben während der Übergangsphase zulässig?
Unternehmen dürfen weiterhin PDFs, E-Mails und Papierrechnungen nutzen, sofern sie aktiv an der Implementierung einer zugelassenen Empfangsplattform arbeiten.
Was passiert, wenn ein Unternehmen bis zum 1. September 2026 keine zugelassene Plattform genutzt hat?
Das Unternehmen darf weiterhin traditionelle Rechnungswege nutzen, muss aber nachweisen, dass es aktiv an der Implementierung einer zugelassenen Lösung arbeitet.
Welche Schritte sind für eine aktive Remediation erforderlich?
Unternehmen müssen eine compliant Lösung auswählen, überprüfen, dass diese Zugang zu einer zugelassenen Plattform bietet, und die Onboarding-Schritte dokumentieren.
Gibt es Sanktionen für Unternehmen, die nicht an der Reform teilnehmen?
Ja, eine passive Nicht-Compliance oder die Weigerung, sich an den Reformprozess zu beteiligen, wird nicht toleriert und kann Sanktionen nach sich ziehen.
Wie lange gilt die Übergangsphase für traditionelle Rechnungswege?
Die genaue Dauer der Übergangsphase ist noch nicht final festgelegt, aber Unternehmen sollten davon ausgehen, dass sie begrenzt ist und aktives Handeln erfordert.
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