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AFNOR Use Case #28: Spezifische Anforderungen für Restaurantrechnungen im französischen E-Invoicing-Regime

Seit dem 1. September 2026 gilt in Frankreich die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Business-to-Business-Transaktionen (B2B). Innerhalb dieses Rahmens hat AFNOR, der französische Normungsverband, eine Reihe von Anwendungsfällen veröffentlicht, die branchenspezifische Anforderungen an elektronische Rechnungen festlegen. Anwendungsfall #28 widmet sich dabei einem speziellen Dokumenttyp: der Restaurantrechnung (note de restaurant). Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung und technischen Spezifika dieses Anwendungsfalls für die Gastronomiebranche.

Kontext

Frankreichs verpflichtendes B2B-E-Invoicing-Regime tritt am 1. September 2026 in Kraft, wobei AFNOR eine entscheidende Rolle bei der Erstellung technischer Leitfäden spielt. Diese Leitfäden bieten branchenspezifische Anleitungen zur Struktur und den erforderlichen Datenfeldern von elektronischen Rechnungen. Anwendungsfall #28 ist besonders relevant für die Gastronomiebranche, da er spezifische Anforderungen an Restaurantrechnungen festlegt. Diese Rechnungen unterscheiden sich in mehreren Aspekten von Standardgeschäftsrechnungen, darunter sofortige Zahlung am Point of Service, gemischte Mehrwertsteuersätze für Speisen und Getränke sowie die Möglichkeit vereinfachter Rechnungsformate.

Trotz des umfassenden Rahmens für die E-Invoicing-Pflicht in Frankreich hat es bisher an branchenspezifischer technische Führung für die Gastronomiebranche gemangelt. Anwendungsfall #28 schließt diese Lücke, indem er explizite Formatierungs- und Datenanforderungen für Restaurantrechnungen bereitstellt. Diese Leitlinie wird als dauerhafte technische Referenz behandelt, sofern sie nicht durch offizielle Änderungen ersetzt wird. Für Gastronomiebetreiber und deren Buchhalter stellt dies eine entscheidende Informationsquelle dar, um ihre internen Abrechnungssysteme bis zum Stichtag am 1. September 2026 in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Anwendungsfalls #28 zu bringen.

Was sich ändert: Spezifische Anforderungen für Restaurantrechnungen

Der Anwendungsfall #28 von AFNOR legt spezifische Anforderungen für die elektronischen Restaurantrechnungen fest, die sich von den Standardgeschäftsrechnungen unterscheiden. Diese Anforderungen umfassen:

Datenfelder und Formatierung

Restaurantrechnungen müssen bestimmte Datenfelder enthalten, die für die Gastronomiebranche relevant sind. Dazu gehören Angaben zu den konsumierten Gerichten und Getränken, den entsprechenden Mehrwertsteuersätzen sowie der sofortigen Zahlung am Point of Service. Die Formatierung dieser Informationen muss den Vorgaben von AFNOR entsprechen, um eine korrekte Verarbeitung und Übermittlung im Rahmen des E-Invoicing-Regimes zu gewährleisten.

Gemischte Mehrwertsteuersätze

Ein zentraler Aspekt von Restaurantrechnungen ist die Anwendung gemischter Mehrwertsteuersätze für Speisen und Getränke. Der Anwendungsfall #28 bietet klare Anweisungen, wie diese Sätze in der elektronischen Rechnung korrekt ausgewiesen werden müssen. Dies ist besonders wichtig, um die Compliance mit den französischen Steuervorschriften sicherzustellen.

Vereinfachte Rechnungsformate

In bestimmten Fällen können vereinfachte Rechnungsformate für Restaurantrechnungen zulässig sein. Anwendungsfall #28 definiert die Kriterien, unter denen diese vereinfachten Formate verwendet werden dürfen und welche Informationen dennoch enthalten sein müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Auswirkungen auf die Gastronomiebranche

Die Einführung des Anwendungsfalls #28 hat erhebliche Auswirkungen auf die Gastronomiebranche in Frankreich. Gastronomiebetreiber und deren Buchhalter müssen die internen Abrechnungssysteme bis zum 1. September 2026 anpassen, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Compliance-Maßnahmen

Gastronomiebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Abrechnungssysteme die in Anwendungsfall #28 festgelegten Datenfelder und Formatierungsanforderungen unterstützen. Dies umfasst die korrekte Erfassung der konsumierten Gerichte und Getränke, die Anwendung der entsprechenden Mehrwertsteuersätze sowie die sofortige Zahlung am Point of Service.

Systemanpassungen

Die Anpassung der internen Abrechnungssysteme erfordert möglicherweise erhebliche technische Änderungen. Gastronomiebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme in der Lage sind, die erforderlichen Datenfelder zu erfassen und die Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben von AFNOR zu formatieren.

Schulung und Beratung

Gastronomiebetreiber und deren Buchhalter müssen über die spezifischen Anforderungen des Anwendungsfalls #28 informiert werden. Schulungen und Beratungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen Vorgaben verstehen und korrekt umsetzen können.

Ausblick: Was zu beachten ist

Mit dem Stichtag am 1. September 2026 rückt die vollständige Umsetzung des verpflichtenden B2B-E-Invoicing-Regimes in Frankreich immer näher. Für die Gastronomiebranche gilt es, die spezifischen Anforderungen des Anwendungsfalls #28 von AFNOR zu berücksichtigen und die internen Abrechnungssysteme entsprechend anzupassen.

Wichtige Meilensteine

  • 1. September 2026: Inkrafttreten des verpflichtenden B2B-E-Invoicing-Regimes in Frankreich.
  • Anpassung der Abrechnungssysteme: Gastronomiebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die Anforderungen des Anwendungsfalls #28 erfüllen.
  • Schulung und Beratung: Informationen und Schulungen für Gastronomiebetreiber und Buchhalter, um die neuen Vorgaben zu verstehen und umzusetzen.

Offene Fragen

  • Technische Umsetzung: Wie werden die spezifischen Anforderungen des Anwendungsfalls #28 in den bestehenden Abrechnungssystemen umgesetzt?
  • Compliance: Wie stellen Gastronomiebetreiber sicher, dass ihre Rechnungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen?
  • Zukünftige Änderungen: Wie wird mit zukünftigen Änderungen oder Ergänzungen des Anwendungsfalls #28 umgegangen?
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