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Französische E-Rechnungsverordnung: Plattform-Lücken und Compliance-Roadmap

34 % der Unternehmen hatten zum Starttermin keine compliant Plattform ausgewählt, doch eine Gnadenfrist bis Jahresende mildert das sofortige Risiko.

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34 % der Unternehmen hatten zum Starttermin keine compliant Plattform ausgewählt, doch eine Gnadenfrist bis Jahresende mildert das sofortige Risiko.

Das Wichtigste in Kürze

  • 34 % der französischen Unternehmen hatten zum Starttermin am 1. September 2026 keine compliant Plattform für E-Rechnungen ausgewählt.
  • Die französische Regierung hat eine Gnadenfrist bis Ende 2026 gewährt, in der keine Sanktionen für Implementierungsprobleme verhängt werden.
  • Die Emissionspflichten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt, wobei große Unternehmen und ETI ab sofort compliant sein müssen.
  • Vier neue Pflichtfelder müssen auf elektronischen Rechnungen ausgewiesen werden: SIREN-Nummer des Kunden, Betriebsart, Umsatzsteuerzahlungsoption auf Rechnung und Lieferadresse.
  • Über 4 Millionen Unternehmen hatten zum Starttermin eine Empfangsadresse für E-Rechnungen registriert.

Am 1. September 2026 trat die französische E-Rechnungsverordnung in Kraft, die für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Rechnungserstellung und -empfang einführt. Trotz mehrmonatiger Vorbereitungszeit hatten 34 % der Unternehmen zum Starttermin noch keine compliant Plattform ausgewählt. Die Regierung hat jedoch eine Gnadenfrist bis Ende 2026 gewährt, in der keine Sanktionen für Implementierungsprobleme verhängt werden. Die Reform betrifft über 10 Millionen Wirtschaftsakteure und führt vier neue Pflichtfelder für elektronische Rechnungen ein.

Kontext

Die französische E-Rechnungsverordnung ist Teil eines europäischen Trends zur Digitalisierung von Steuervorgängen. Die Reform zielt darauf ab, die Effizienz der Umsatzsteuererhebung zu verbessern und Betrug zu verhindern. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungserstellung und -empfang gilt nun für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich. Die Verordnung ist in mehreren Phasen eingeführt worden, wobei der Empfang von elektronischen Rechnungen für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026 verpflichtend ist.

Phasenweise Einführung der Emissionspflichten

Die Emissionspflichten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) müssen sowohl elektronische Rechnungen empfangen als auch ausstellen. Kleinunternehmen und Mikrounternehmen müssen ebenfalls ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen, haben jedoch bis zum 1. September 2027 Zeit, die Emissionspflichten zu erfüllen.

Neue Pflichtfelder für elektronische Rechnungen

Die Verordnung führt vier neue Pflichtfelder für elektronische Rechnungen ein:

  1. Die SIREN-Nummer des Kunden
  2. Die Betriebsart
  3. Die Umsatzsteuerzahlungsoption auf Rechnung
  4. Die Lieferadresse, wenn diese sich von der Rechnungsadresse unterscheidet

Diese zusätzlichen Datenfelder dienen dazu, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Geschäftsvorfällen zu erhöhen.

Compliance-Pfad für nicht konforme Unternehmen

Für Unternehmen, die noch nicht compliant sind, gibt es einen Vier-Schritte-Plan zur Nachbesserung:

  1. Auswahl einer zugelassenen Plattform
  2. Benennung einer Empfangsadresse
  3. Konfiguration der Emissions-Workflows
  4. Validierung der vier neuen Pflichtfelder auf ausgehenden Rechnungen

Ausblick und was zu beobachten ist

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie viele der bisher nicht compliant Unternehmen die Gnadenfrist nutzen, um ihre Prozesse anzupassen. Besonders zu beobachten sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bis September 2027 Zeit haben, die Emissionspflichten zu erfüllen. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird sein, wie sich die neuen Pflichtfelder in der Praxis bewähren und ob es Anpassungen oder Klarstellungen seitens der Behörden geben wird.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen sind von der französischen E-Rechnungsverordnung betroffen?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich sind von der Verordnung betroffen. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungserstellung und -empfang gilt für alle Unternehmen, wobei die Emissionspflichten nach Unternehmensgröße gestaffelt sind.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Fristen zur Compliance nicht einhält?
Bis Ende 2026 gewährt die französische Regierung eine Gnadenfrist, in der keine Sanktionen für Implementierungsprobleme verhängt werden. Nach Ablauf dieser Frist können jedoch Sanktionen für nicht compliant Unternehmen verhängt werden.
Welche neuen Pflichtfelder müssen auf elektronischen Rechnungen ausgewiesen werden?
Vier neue Pflichtfelder müssen auf elektronischen Rechnungen ausgewiesen werden: die SIREN-Nummer des Kunden, die Betriebsart, die Umsatzsteuerzahlungsoption auf Rechnung und die Lieferadresse, sofern diese sich von der Rechnungsadresse unterscheidet.
Wie können Unternehmen die Compliance mit der E-Rechnungsverordnung sicherstellen?
Unternehmen sollten eine zugelassene Plattform auswählen, eine Empfangsadresse benennen, ihre Emissions-Workflows konfigurieren und die vier neuen Pflichtfelder auf ausgehenden Rechnungen validieren.
Welche Unterstützung bietet die französische Regierung für Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnungsverordnung?
Die französische Regierung hat eine Gnadenfrist bis Ende 2026 gewährt, in der keine Sanktionen für Implementierungsprobleme verhängt werden. Dies gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, ihre Prozesse anzupassen und die Compliance sicherzustellen.
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