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Frankreich führt neue Förderprogramme für Nichtstraßendiesel ein

Die französische Steuerbehörde DGFiP hat zwei neue Förderprogramme für die Beschaffung von Nichtstraßendiesel (GNR) eingeführt, die vor allem Unternehmen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Baugewerbe entlasten. Die Programme basieren auf zwei Erlassen, die im Frühjahr 2026 veröffentlicht wurden: der Verordnung Nr. 2026-334 vom 30. April 2026 und der Verordnung Nr. 2026-356 vom 8. Mai 2026.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die französischen Förderprogramme für Nichtstraßendiesel (GNR) zielen auf landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und Bauunternehmen ab.
  • Zwei Erlasse (Nr. 2026-334 und Nr. 2026-356) regeln die Förderungen für diese Sektoren.
  • Die Programme sind bis zum 18. September 2026 aktiv und werden über impots.gouv.fr verwaltet.

Kontext

Frankreichs Steuersystem sieht seit 2026 spezifische Regelungen für die Förderung der Nutzung von Nichtstraßendiesel (GNR) vor, einem Kraftstoff, der hauptsächlich in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Baugewerbe eingesetzt wird. Die beiden neuen Förderprogramme wurden durch spezifische Erlasse eingeführt, die im April und Mai 2026 veröffentlicht wurden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die hohen Betriebskosten dieser Sektoren zu senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Was sich ändert

Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Der erste Erlass, Verordnung Nr. 2026-334, richtet sich an Unternehmen, die GNR für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Arbeiten einsetzen. Die Förderung gilt für Tätigkeiten, die in Artikel L. 722-2 und L. 722-3 des Code rural et de la pêche maritime definiert sind. Dies umfasst alle landwirtschaftlichen Betriebe und Forstwirtschaftsunternehmen, die auf GNR als Hauptbetriebskraftstoff angewiesen sind.

Baugewerbe und öffentliche Arbeiten

Der zweite Erlass, Verordnung Nr. 2026-356, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Baugewerbe und in den öffentlichen Arbeiten (BTP), die GNR verwenden. Die Förderung ist auf Unternehmen mit maximal 20 Beschäftigten begrenzt, um insbesondere kleine Bauunternehmen zu unterstützen, die unter den hohen Brennstoffkosten leiden.

Auswirkungen auf die Zielgruppen

Die neuen Förderprogramme bieten erhebliche finanzielle Erleichterungen für Unternehmen in den betroffenen Sektoren. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe können ihre Betriebskosten senken, was besonders in Zeiten steigender Brennstoffpreise von Vorteil ist. Für KMUs im Baugewerbe bedeutet die Förderung eine wichtige Unterstützung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Projekte kostengünstiger durchzuführen.

Ausblick

Beide Förderprogramme werden über die Website impots.gouv.fr verwaltet, wobei die letzte Aktualisierung am 4. September 2026 erfolgte. Es gibt keine Ankündigung über eine Aufhebung oder Änderung der Programme, sodass sie vorerst in Kraft bleiben. Unternehmen, die von diesen Förderungen profitieren möchten, sollten sich über den aktuellen Stand und die spezifischen Anfordernisse informieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann von den Förderprogrammen profitieren?
Unternehmen, die Nichtstraßendiesel (GNR) für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Arbeiten einsetzen, sowie KMUs im Baugewerbe mit maximal 20 Beschäftigten.
Wie kann man sich für die Förderung bewerben?
Der Bewerbungsprozess wird über die Website impots.gouv.fr abgewickelt. Unternehmen müssen die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Verordnung erfüllen.
Gibt es eine Frist für die Bewerbung?
Derzeitig sind keine spezifischen Fristen bekannt, aber Unternehmen sollten sich regelmäßig über den Stand der Programme auf impots.gouv.fr informieren.
Sind die Förderprogramme zeitlich begrenzt?
Aktuell gibt es keine Ankündigung über eine Aufhebung oder Änderung der Programme, sodass sie vorerst in Kraft bleiben.
Welche Dokumente sind für die Bewerbung erforderlich?
Die erforderlichen Nachweise variieren je nach Programm, aber in der Regel sind Nachweise über den GNR-Verbrauch und die Unternehmensgröße erforderlich.
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