Berufsgeheimnis Unter Der Französischen E-Rechnungsverordnung
Ab September 2026 müssen alle französischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Dies führt zu Spannungen zwischen verpflichtenden E-Rechnungskanälen und Berufsgeheimnissen von Steuerberatern und Anwälten. Derzeit gibt es keine klare rechtliche Lösung für diesen Konflikt.