Französische E-Invoicing-Verpflichtung: Übergangsregelungen für Unternehmen ohne zugelassene Empfangsplattform
Ab 1. September 2026 müssen Unternehmen in Frankreich E-Invoicing-Plattformen nutzen. Wer noch keine zugelassene Empfangsplattform hat, darf übergangsweise traditionelle Rechnungswege (PDF, E-Mail, Papier) verwenden, muss aber aktiv an der Implementierung arbeiten und dies dokumentieren.